Karte der nuklearen Welt Die Uranstory
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Urantransporte durch Europa Das ABC-Einsatzkonzept

Nationales ABC-Einsatzkonzept - 1. -

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1. Die Spezialkräfte im nationalen ABC-Einsatzkonzept
2. Analytische Task Forces
3. Zentrale Unterstützungsgruppe des Bundes (Meckenheim)
4. Spezial ABC-Abwehr Reaktionszug der Bundeswehr (Sonthofen)
5. ABC-Untersuchungsstellen der Bundeswehr (Sonthofen)
6. Biologische Task Forces
7. Task Force - Outbreak Investigation Team
8. Spezial-Einheit-Bergung ABC
9. Medical Task Forces
10. Task Force - Medizinischer ABC-Schutz (München)
11. Kerntechnische Hilfsdienst GmbH (Eggenstein-Leopoldshafen)
12. Mobiles Bekämpfungszentrum Tierseuchen (Dörverden-Barme)

 

1. Die Spezialkräfte im nationalen ABC-Einsatzkonzept

von Gerhard Piper

In der Bundesrepublik gibt es rund 1.600 Störfallbetriebe (marode Atomkraftwerke, BioTech-Unternehmen und Chemieanlagen). Darüber hinaus werden jährlich rund 340 Millionen Tonnen Gefahrgut per Straße, Schiene oder Luft befördert. Hinzu kommen Nukleardiebstähle, wie etwa die Serie von Diebstählen von Americium-241 seit Dezember 2008 in Dänemark und der BRD. (1) Ein weiterer Risikofaktor ist die wachsende Gefahr megaterroristischer Anschläge. Nach den Milzbrandanschlägen in den USA im September/Oktober 2001 (5 Tote, 22 Verletzte, 120.000 Fehlalarme) gab es in der BRD rund 5.000 „Nachahmungstaten" von Trittbrettfahrern. Es ist davon auszugehen, dass durch den deutschen Militäreinsatz in Afghanistan die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten 5 bis 10 Jahren zunehmend bedroht sein wird. „Auch Deutschland - das wissen wir - ist im Visier", erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel am 8. September 2009 in ihrer Regierungserklärung zum Massaker durch den deutsch-amerikanischen Angriff auf zwei Tanklastzüge. (2) Um die Kosten zur Abwehr von Megaterroristen nicht in astronomische Höhen entgleiten zu lassen, stützt sich das nationale ABC-Schutzkonzept weitgehend auf so genannte „Spezialkräfte" ab, deren Personalkapazitäten und technischen Ressourcen sind allerdings begrenzt.

1. Katastrophenschutz und ABC-Schutz

Gemäß der föderativen Rechtsordnung der Bundesrepublik sind die Bundesländer für den Katastrophenschutz (Artikel 30 des Grundgesetzes) und der Bund bzw. die Bundesregierung ausschließlich für den Zivilschutz (Artikel 73 Abs. 1 GG) zuständig. In der Praxis war diese strikte juristische Trennung teilweise aufgehoben, da sich die Zivilschutzkräfte aus dem Personal und den Organisationen (Feuerwehr und Hilfsorganisationen) rekrutierten, die auch die Einsatzkräfte bei Katastrophenfällen stellten. Daher lag es im Eigeninteresse des Bundes, die Einsatzkräfte für den Katastrophenschutz (KatS) der Bundesländer durch Finanzmittel und Material zu unterstützen, um so indirekt den Zivilschutz zu fördern. So überließ der Bund jahrzehntelang seine „Bundesausstattung" den freiwilligen Feuerwehren und privat-rechtlichen Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser-Hilfsdienst, etc.) zur kostenlosen Nutzung bei Katastrophen- und Unglücksfällen (Art. 35 GG): 8.103 Löschfahrzeuge, Arzttruppwagen, Viertragewagen, Betreuungskombis, Feldküchen, etc. stellte der Bund zur Verfügung. Andererseits hätte der Bund im - nie erklärten - Zivilschutzfall auf die Länderkapazitäten zurückgreifen können. Allerdings fehlte bisher eine rechtliche Grundlage für den wechselseitigen „Doppelnutzen".

Zwar wird der Bund auch in Zukunft den Katastrophenschutz der Ländern in den Bereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung unterstützen, allerdings wird die Bundesregierung die KatS-Einheiten der Bundesländer nicht mehr flächendeckend nach dem „Gieskannenprinzip" mit Neufahrzeugen ausstatten, sondern nur noch schwerpunktmäßig so genannte Task Forces ausrüsten. Das entsprechende „Konzept des Bundes zur Ausstattung des ergänzenden Katastrophenschutzes" wurde am 27. Juli 2009 von der Innenministerkonferenz (IMK) einstimmig beschlossen und sieht Ausgaben des Bundes in Höhe von 57 Millionen Euro jährlich über einen Zeitraum von zehn Jahren vor. So plant der Bund die Anschaffung von - nach unterschiedlichen Angaben - 5.036 bis 5.120 Neuwagen zum Preis von rund 500 Millionen Euro, die sich von den alten Kraftfahrzeugen durch ihre neuartige Konzeption (Löschgruppenfahrzeuge, Gerätewagen Logistik Wasserversorgung, Gerätewagen Betreuung, Betreuungs-Kombi, Gerätewagen Sanitätsdienst) unterscheiden. Sie sind bestimmt für die Analytischen Task Forces, die Medical Task Forces und die so genannte ergänzende Ausstattung im ABC-Bereich.

Gleichzeitig maßt sich der Bund erstmals eigene Steuerungskompetenzen beim Katastrophenschutz an. Offiziell wird dies so dargestellt, dass der Bund - im Einvernehmen mit den Ländern - „den Bedürfnissen nach Koordinierung in Hinblick auf spezielle Schadenslagen" Rechnung tragen will. Dazu wurde zunächst das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn-Lengsdorf am 1. Mai 2004 aufgebaut. Dieses verfügt mittlerweile über eine eigene Einsatzzentrale, das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ), das wiederum auf ein umfangreiches Datenbanksystem für Notfälle und Notstandsfälle, das so genannte Deutsche Notfallvorsorge- und Informationssystem (deNIS II(plus)), zurückgreifen kann.

Für die Reform musste das alte Zivilschutzgesetz (ZSG) von 1997 durch das Zivilschutzänderungsgesetz (ZSGÄndG) vom 2. April 2009 überarbeitet werden. (3). Das neue Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) trat am 9. April 2009 in Kraft. Die langjährige Praxis, dass die Länder ihnen vom Bund überlassene Zivilschutzkomponenten für ihre Katastrophenschutzeinsätze benutzen, erhielt damit erstmals eine rechtliche Grundlage.

So heißt es im ZSKG:

„§ 16 Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement

(1) Die Einrichtungen und Vorhaltungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, insbesondere im Bereich Lageerfassung und -bewertung sowie Nachweis und Vermittlung von Engpassressourcen, können auch im Rahmen der Amtshilfe nach Artikel 35 Abs. 1 des Grundgesetzes zur Unterstützung eines Landes verwendet werden.

(2) Die Unterstützung nach Absatz 1 umfasst auch die Koordinierung von Hilfsmaßnahmen durch den Bund, wenn das betroffene Land oder die betroffenen Länder darum ersuchen. Die Festlegung, welche Maßnahmen vom Bund koordiniert werden, trifft der Bund im Einvernehmen mit dem betroffenen Land oder den betroffenen Ländern.

(3) Die Zuständigkeit der Länder für das operative Krisenmanagement bleibt unberührt.

(4) Der Bund hält Koordinierungsinstrumente vor. Der Aufruf bundeseigener Krisenmanagementstrukturen für die Erfüllung seiner eigenen Aufgaben bleibt unberührt.

§ 17 Datenerhebung und -verwendung

(1) Soweit es zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 16 erforderlich ist, darf das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Angaben, einschließlich personenbezogener Daten, über Hilfeleistungspotenziale und über Objekte und infrastrukturelle Einrichtungen, die für den Zivil- und Katastrophenschutz relevant sind, erheben und verwenden. Hierzu zählen insbesondere Angaben über

1. personelle, materielle und infrastrukturelle Potenziale der allgemeinen Gefahrenabwehr,

2. Betriebe, Einrichtungen und Anlagen, von denen bei einer Schadenslage zusätzliche Gefahren ausgehen können (Risikopotenziale),

3. Infrastrukturen, bei deren Ausfall die Versorgung der Bevölkerung erheblich beeinträchtigt wird (kritische Infrastrukturen), und

4. Objekte, die aufgrund Ihrer Symbolkraft oder Dimension als mögliche Ziele von Angriffen in Betracht kommen (gefährdete Objekte). (...)

§ 31 Einschränkung von Grundrechten

Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt." (4)

Der Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz beschloss auf seiner Tagung am 25. März 2002 in Hannover ein abgestuftes Konzept aus vier Schutz- und Versorgungsstufen im Rahmen der so genannten „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland", das am 5. Juni 2002 von der IMK offiziell angenommen wurde.

- Schutz- und Versorgungsstufe I:
normierter, alltäglicher Schutz,

- Schutz- und Versorgungsstufe II:
standardisierter, flächendeckender Grundschutz,

- Schutz- und Versorgungsstufe III:
erhöhter Schutz für gefährdete Regionen und Einrichtungen,

- Schutz- und Versorgungsstufe IV:
Sonderschutz mit Hilfe von Spezialkräften (Task Forces) für von Bund und Ländern gemeinsam definierte besondere Gefahren. (5)

Analog zum allgemeinen Schutzkonzept mit seinen vier Versorgungsstufen wurde speziell für ABC-Gefahren ebenfalls ein vierstufiges CBRN-Konzept (CBRN = Chemical, Biological, Radiological, Nuclear) entwickelt:

- Schutz- und Versorgungsstufe I:
Grundversorgung mit CBRN-Komponenten

Der normierte alltägliche Schutz der Bevölkerung soll mit den lokalen Mitteln der Gefahrenabwehr bewältigt werden. Im begrenzten Umfang können die Einheiten der kommunalen Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren ihre Ausrüstung, die sie zur normalen Brandbekämpfung verwenden, auch zur ABC-Abwehr einsetzen: Gas-Prüfröhrchen und Atemschutzgeräte. Außerdem sind die Feuerwehreinheiten in unterschiedlichem Maße mit Gerätewagen Messtechnik (GW Mess) ausgestattet.

- Schutz- und Versorgungsstufe II:
flächendeckende und standardisierte CBRN Erkundung und Dekontamination

Ab der Versorgungsstufe II kommt zusätzlich zur kommunalen Ausrüstung die „ergänzende Ausstattung des Bundes im ABC-Schutz" zum Einsatz: Die ursprüngliche Planung in den neunziger Jahren sah vor, dass jeder der (gegenwärtig) 301 deutschen Landkreise und 107 kreisfreien Städte mit jeweils drei ABC-Erkundungskraftwagen (ABC-ErkKW) ausgestattet wird. Aus Kostengründen hat man schließlich die Zahl auf insgesamt 450 Erkunder, also meist einen pro Kreis bzw. Stadt, reduziert. Die ersten Erkunder wurden 2001 eingeführt, mittlerweile wurden 371 Fahrzeuge vom Typ Fiat Ducato 230 L tatsächlich eingeführt. Sie werden von den Feuerwehren und Hilfsorganisationen (DRK und DLRG) eingesetzt. Die Erkunder sind mit einem Geigerzähler Thermo FG 40 G-10, einem Photoionisationsdetektor (Auer ITOX) und ein Ionenmobilitätsspektrometer (Bruker RAID-1) ausgestattet. Allerdings kann mit dem Erkunder nur eine begrenzte Zahl von Chemikalien eindeutig identifziert werden. Seit Juli 2009 werden die vorhandenen Fahrzeuge modernisiert. Die „upgraded"-Version erhält einen neuen Computer mit Anwender-freundlicherer Software und - voraussichtlich ab Dezember 2009 - einen Rucksack zur Entnahme von Bio-Proben. Rein äußerlich unterscheidet sich die neue von der alten Version lediglich durch vier silberfarbenes Ansaugstutzen vor der rechten Seitentür.

Die ursprüngliche Planung sah vor, dass bei einem Einsatz bis zu fünf Erkunder von einem mobilen Führungsstand aus geführt werden. Allerdings hat sich die Beschaffung dieser so genannten Mess-Leit-Komponente (MLK) um Jahre verzögert. Ein Prototyp (BN-8026) wurde vom Institut für Automatisierungstechnik der Uni Bremen entwickelt und von der Feuerwehr Bremen getestet. Voraussichtlich noch in diesem Jahr soll die amtliche Ausschreibung des Projektes an die Industrie herausgehen. In den kommenden Jahren sollen 104 MLK beschafft werden.

Parallel zur Beschaffung der Erkunder sollten die Kreise mit 450 neuen Lastkraftwagen zur Personendekontamination vom Typ MAN 10.163 LAEC ausgestattet werden. Mittlerweile wurden 374 dieser so genannten Dekon-P für die Feuerwehren und Hilfsorganisationen beschafft. Mit ihren pneumatischen Duschzelten können pro Stunde bis zu 50 Personen dekontaminiert werden. Außerdem hat der Bund zwischen 2001 und 2006 über 53.000 ABC-Schutzanzüge (Overgarment und flüssigkeitsdichte Overalls) für die Feuerwehren und Hilfsorganisationen beschafft. Die Sanitäter erhielten eine minimale ABC-Schutzausbildung.

- Schutz- und Versorgungsstufe III:
weitere ABC-Fahrzeuge an Gefahrenschwerpunkten

Während die obengenannten Erkunder und Dekon-P-Fahrzeuge im gesamten Bundesgebiet flächendeckend eingesetzt werden, beschafft man weitere 50 oder 51 ABC-Erkunder und 61 Dekon-P 2+ (für die Medical Task Forces) für Gefahrenschwerpunkte. Als Risikogebiete gelten die Bundeshauptstadt Berlin, die Stadtstaaten (Hamburg und Bremen) und die Standorte der Nuklear- und der chemischen Industrie. Diese wurden bevorzugt beliefert, d. h., während ein Teil der Landkreise noch auf „ihren" Erkunder wartet, hat man die Gefahrenschwerpunkte schon voll ausgerüstet. Hier verstärken diese vom Bund für den Katastrophenschutz beschafften Fahrzeuge den Bestand der Werksfeuerwehren der Atomkraftwerke und chemischen Anlagen, die ihrerseits sporadisch modernisiert werden.

Nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) vom 27. Juli 2007 wird folgende Verteilung von 950 ABC-Erkundern und Dekon-P-Fahrzeugen angestrebt: Baden-Württemberg (93 Stück), Bayern (102), Berlin (20), Brandenburg (36), Bremen (7), Hamburg (12), Hessen (52), Mecklenburg-Vorpommern (36), Niedersachsen (98), Nordrhein-Westfalen (138), Rheinland-Pfalz (72), Saarland (12), Sachsen (58), Sachsen-Anhalt (48), Schleswig-Holstein (30) und Thüringen (46 Exemplare). (6) Darüber hinaus stellt Nordrhein-Westfalen auf Grund seiner Bevölkerungsdichte und dem Grad seiner Industrialisierung einen landeseigenen „Mess-Zug NRW" mit fünf zusätzlichen ABC-Erkundern und einem Dekontaminationsplatz („Verletzte-Dekontaminationsplatz 50 NRW") mit einem Dekon-Abrollbehälter auf. (7)

- Schutz- und Versorgungsstufe IV:
Spezialkräfte

Für den Sonderschutz mit Hilfe von Spezialkräften (Task Forces) sind Bund und Länder gemeinsam verantwortlich. Dabei sollen die Einsatzkräfte vor Ort durch die nächstgelegene, besonders ausgerüstete und ausgebildete Analytische Task Forces (ATF) unterstützt werden. Diese sind auf sieben Stützpunkte in der BRD (Berlin, Hamburg, Heyrothsberge, München, Mannheim, Köln und Dortmund) verteilt und sollen im Umkreis von jeweils 200 Kilometern eingesetzt werden.

In der Theorie sollen die ersten Kräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes rund 8 Minuten nach einem Gefahrgutunfall am Einsatzort - noch ohne ABC-Schutz - eintreffen. Die ersten Aufklärungsergebnisse der ABC-Erkunder der lokalen Feuerwehr sollen nach 30 Minuten vorliegen und nach rund 50 Minuten sollen die Dekon-P mit der Dekontamination der ersten Opfer beginnen. Nach rund 2 bis 3 Stunden soll die nächstgelegene ATF mit ihrer Spezialtechnik zur Verstärkung angerückt sein, um den Gefahrstoff genauer zu identifizieren, damit geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Außerdem sollen die Rettungskräfte vor Ort durch ein oder mehrere der 61 Medical Task Forces (MTF) verstärkt werden, die über besondere Kapazitäten zur Verletztendekontamination verfügen. ATFs und MTFs bilden die so genannte „Kernkomponente" des CBRN-Ausstattungskonzeptes. Sie werden offiziell als „Spezialkräfte" bezeichnet, allerdings ist diese Kategorisierung mit Vorsicht zu betrachten: Während die ATFs aus spezialisierten Berufsfeuerwehrleuten besteht, setzen sich die MTFs bloß aus ehrenamtlichen Rettungssanitäter mit Zusatzausbildung zusammen. Neben den ATFs und den MTFs gibt es noch vereinzelt Sondereinheiten, die bei speziellen ABC-Lagen zum Einsatz kommen.

Neben dem Ausbau der ABC-Einheiten haben sich die Behörden auch der Einsatzplanung angenommen: Für jeden Störfallbetrieb gibt es einen eigenen Feuerwehrplan oder Katastrophenschutzplan (K-Plan). Bei überregionalen Seuchenfällen tritt der Nationale Pandemieplan oder der Pocken-Alarmplan in Kraft. Zur Bekämpfung des Bio-Terrorismus gibt es zumindest einen vertraulichen Bund-Länder-Rahmenplan. Bei Bedarf greift man auf die Sicherstellungsgesetze und -Verordnungen zurück.

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Quellen:

(1) N.N.: Strahlende Beute, Die Zeit, 27. August 2009,
Online: http://www.zeit.de/2009/36/Schmutzige-Bombe

(2) Merkel, Angela: Regierungserklärung, in: Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht, Plenarprotokoll 16/232, Berlin, 8. September 2009, S. 300,
Online: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16233.pdf

(3) Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetzes, Drucksache 16/11338, Berlin, 10. Dezember 2008,
Online: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/113/1611338.pdf

(4) Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes, Berlin, 2009,

(5) Bundesverwaltungsamt - Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (Hg.): Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland, Bonn-Bad Godesberg, 2003,

(6) Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP, Drucksache 16/6867, Berlin, 29. Oktober 2007,

(7) Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen: ABC-Schutz Konzept NRW - „Messzug NRW"
Online: http://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/2009_07_17_abc_schutzkonzept_messzug_nrw.pdf

 


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