Nr. 76 September 02


Die Reaktorpleite - THTR 300 Die THTR-Rundbriefe
Studien zum THTR uvm. Die THTR-Pannenliste
Die HTR-Forschung Der THTR-Störfall im 'Spiegel'

Die THTR-Rundbriefe aus 2002

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THTR Rundbrief Nr. 76 Sept. 2002


Hartz-Terror gegen Arbeitslose!

Die durch organisierte Kriminalität von Bankern und Politikern herbeigeführte milliardenschwere Pleite der Bankgesellschaft Berlin hat dazu geführt, dass gutbetuchte Fondsanleger die bürgende Landeskasse jahrzehntelang auf Kosten der restlichen Bevölkerung plündern und die gefeuerten Topmanager Abfindungen und Ruhestandsbezüge in Millionenhöhe verjubeln dürfen. Gleichzeitig hat unter der rotgrünen Bundesregierung der Ausstieg aus dem solidarisch finanzierten Rentensystem stattgefunden, der die Arbeitgeber entlastet und einkommensschwache Schichten der Bevölkerung in die Altersarmut treiben wird. Da die DGB-Gewerkschaften der von Unternehmerseite propagierten angeblich notwendigen Absenkung der Lohnnebenkosten keine Alternativen entgegensetzten, wurden sie politisch entwaffnet und von den Ereignissen überrollt.

Um kurz vor einer möglicherweise verlorengehenden Bundestagswahl noch einmal zu Punkten, hat Schröder die Hartz-Kommission ins Leben gerufen, deren Konzept doch noch eine deutliche Verringerung der Arbeitslosigkeit in Aussicht stellen soll.

Arbeitsmarkt à la Hartz/Schröder:
Morgens Zeitungen austragen, mittags Fenster putzen, abends Klo spülen.

Die geradezu euphorische Berichterstattung in fast allen Medien, mit der diese zutiefst reaktionäre Erweckung am Arbeitsmarkt bereits abgefeiert wurde, bevor das Kleingedruckte bekannt war, ließ ahnen, was da noch kommen würde. Unabhängig vom Ausgang der Bundestagswahl ist jetzt schon klar, dass unter der nächsten Bundesregierung der grundlegendste Abbau sozialer Sicherungssysteme nach dem 2. Weltkrieg stattfinden wird! Es geht dabei nicht nur um die weitere Umverteilung von unten nach oben, die in den letzten Jahrzehnten von jeder Regierung mehr oder weniger intensiv betrieben wurde. Es geht um die Unterstellung der Arbeitslosen unter ein System von Druck und Kontrolle, bei dem sie einen Großteil ihrer bisherigen Rechte verlieren bis hin zur Androhung vom Entzug der Existenzgrundlage. Die Botschaft der Hartz-Kommission von Deregulierung und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, Ausweitung der Leiharbeit, Ausbau des Niedriglohnsektors und der Privatisierung sozialer Risiken liegt voll im Trend und kann sich der Unterstützung von rot bis schwarz, gelb bis grün sicher sein.

 

Abstieg in den Niedriglohnsektor

Hartz und Co setzen auf eine forcierte und verbesserte Vermittlung von Erwerbslosen. Sie schaffen damit natürlich keine neuen Arbeitsplätze, sondern erhöhen lediglich die Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt. Die Hartz-Strategie setzt einmal mehr auf den Niedriglohnsektor. Potentielle Erwerbslose sollen zur Not auch per Zwang in dieses Arbeitsmarktsegment gepresst werden. Die Organisation staatlicher Leiharbeit sowie die Aussteuerung bestimmter Personen aus dem Leistungsbezug ("Ich-AGs") sind genauso Komponenten für diese Strategie wie Leistungskürzungen und die Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen.

In Sachen Kostenreduzierung durch Repression hat sich die Hartz-Kommission als äußerst kreativ erwiesen. In Zukunft kann es Erwerbslosen passieren, dass sie in der gesamten Republik Jobs annehmen müssen. Auch die Beweislast wird umgekehrt. Erwerbslose müssen beweisen, dass ein Job unzumutbar ist. Wer nicht arbeitsfähig ist, bekommt in Zukunft Sozialhilfe. Gleichzeitig wird der Berufs- und Qualifikationsschutz noch weiter ausgehebelt, vorhandene berufliche Qualifikationen abgewertet. Parallel dazu erhalten die Vermittler der Arbeitsämter erweiterte Ermessensspielräume und zielgruppenorientierte Leistungszulagen bei erfolgter Vermittlung. Alles Anreize, um den Druck auf Arbeitslose zu erhöhen.

Herzstück der Hartz-Konzeption sind die von den Arbeitsämtern aus gegründeten Personal-Service-Agenturen (PSA). Wer über eine PSA an Betriebe oder Zeitarbeitsfirmen vermittelt wird, gilt nicht als erwerbslos. Ist er oder sie direkt bei einer PSA beschäftigt, muss er/sie in den ersten sechs Monaten jegliche Tätigkeit bei eventuell wechselnden Arbeitgebern ausüben. Ansonsten droht der Verlust des Arbeitslosengeldes (ALG). Ab dem 7. Monat soll für die gleiche Arbeit nur noch ein "Tariflohn" gezahlt werden in Höhe von ca. 70 % des ehemaligen Bruttogehalts. Ab dieser Zeit gilt die verschärfte Zumutbarkeitsregelung, so dass eine nochmalige Abstufung in eine schlechter entlohnte und weniger qualifizierte Tätigkeit erfolgen kann.

 

Legalisierter Lohnraub

Ein Großteil der neuen staatlichen LeiharbeiterInnen landet über die neue Beschäftigung lediglich beim alten Zustand der Erwerbslosigkeit, allerdings mit zwei Nachteilen: Arbeitslosengeld gibt es nur in Verbindung mit erzwungener Arbeit, und bei erneuter Arbeitslosigkeit sind die Leistungsansprüche deutlich niedriger. Für die Bundesanstalt für Arbeit (BA) und den Staat ist die Leiharbeit eine gezielte Übergangsphase hin zur Kostenreduzierung bei Personen, die auf absehbare Zeit nicht in reguläre Erwerbsarbeit zu integrieren sind. Das Verringern von Leistungsansprüchen ist das eigentliche Ziel der PSA und der Grund dafür, warum Leiharbeit in so großer Zahl geplant wird (500.000 bei den PSA plus 280.000 bei Zeitarbeitsfirmen). Es ist zu erwarten, dass gerade gering qualifizierte Personen mit wenig Vermittlungschancen zu den PSAs "einberufen" werden, damit ihre Leistungsansprüche über eine Leiharbeit reduziert werden können.

Die Hartz-Kommission sieht mehrere Möglichkeiten vor, Personengruppen ganz aus dem Leistungsbezug auszusteuern:

- Über das großzügig bezuschusste Modell "Ich-AG" sollen Erwerbslose in eine Miniselbständigkeit gelockt werden. Die Gründer der "Ich-AGs" erhalten als Einstieg 50% ihres Leistungsanspruchs plus der Kosten für die Sozialversicherung. Nach drei Jahren sind die "Ego-Aktionäre" ausgesteuert. Nur über eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung könnten sie in das Versicherungssystem zurück. Diese zu finden, war aber genau ihr Problem!

- Personen, die zwischen 500 und 1000 Euro verdienen, erhalten gestaffelte Zuschüsse zur Sozialversicherung. Prekäre Beschäftigung im Niedriglohnbereich wird so über die Arbeitslosenversicherung subventioniert und gefördert.

- Im Rahmen der "neuen Freiwilligkeit" wird allen Erwerbslosen über 55 Jahren nahe gelegt, sich von der Vermittlung freizukaufen und dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Sie

erhalten statt des Arbeitslosengeldes nur noch Arbeitslosenhilfe (in Zukunft ALD II).

 

Privatisierung: Verlust gesellschaftlicher Kontrolle

Eine bisher wenig diskutierte, nichtsdestotrotz wesentliche Neuerung in den Plänen der Hartz-Kommission ist die Teilprivatisierung der Bundesanstalt für Arbeit (BA) und des Systems der Arbeitslosenversicherung. Sie unterliegen damit nur noch eingeschränkt einer gesellschaftlichen Kontrolle. Damit ist die Masse der Erwerbslosen, die den neuen restriktiven Kürzungsmaßnahmen ausgesetzt sein werden, allein dem privatisierten Teil der BA und dessen Vorstand unterworfen. Nach der Renten- und Krankenversicherung ist auch die Privatisierung der Arbeitslosenversicherung eingeleitet.

Die DGB-Gewerkschaften haben bisher die Pläne der Hartz-Kommission im Wesentlichen gebilligt. Lediglich bei den Leistungskürzungen haben sie Protest angemeldet. Indem sie dem Gesamtpaket keine Absage erteilen, tragen diese "Gewerkschaften" aktiv dazu bei, dass sich bei struktureller Arbeitslosigkeit die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Erwerbslose, potentiell

Betroffene und Geringverdiener durch staatliches Handeln weiter verschlechtern. Die "Gewerkschaften" opfern die Interessenvertretung von ArbeitnermerInnen und der Erwerbslosen einer kurzfristigen Wahloption!

Auf diese DGB-Gewerkschaften können sich Arbeitnehmer, die nicht zu den besserverdienenden gehören und Arbeitslose nicht mehr verlassen. Sie sollten sich in Selbsthilfegruppen zusammenschließen und organisierten Widerstand gegen den geplanten Angriff auf ihre sozialen Rechte leisten!

Weitergehende Informationen:

"Direkte Aktion", Zeitung der Freien ArbeiterInnen Union (FAU), 29. Jahrgang. Bezug: Mühlgasse 13, 60486 Frankfurt/Main

"Analyse und Kritik - AK", 32. Jahrgang, Bezug: Romberg Straße 10, 20255 Hamburg. (Ein Teil der in diesem Artikel gemachten Angaben kommen aus AK Nr. 463)

www.labournet.de

 

Atomindustrie besteht auf "Ausstieg"

Weshalb die AKW-Lobby den Kanzlerkandidaten Stoiber zurückpfiff

Aus der Sicht der Umweltverbände und der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW ist die Atomenergiepolitik der rot-grünen Bundesregierung ein Desaster. Man könnte versucht sein, die Kritik der Verbände als überzogen abzutun - gäbe es nicht den Kanzlerkandidaten der Union, Edmund Stoiber.

Dieser hatte vor Monaten mehrfach angekündigt, er wolle den "Atomausstieg" im Falle eines Wahlsieges revidieren. Doch dann intervenierten die

Atomkraftwerksbetreiber beim Kanzlerkandidaten der Union. Nach Medienberichten wiesen sie Stoiber auf die Vorzüge des mit der rot-grünen Bundesregierung ausgehandelten "Atomkonsens-Vertrags" hin, der ihnen Laufzeiten von mehr als 30 Jahren garantiere. Die Atomindustrie ist sehr zufrieden mit dem jüngst novellierten Atomgesetz und gestattet der Bundesregierung großzügig, den festgeschriebenen Bestandsschutz für die deutschen Atomkraftwerke der Öffentlichkeit als "Atomausstieg" zu verkaufen. Stoiber hat verstanden und verzichtet inzwischen auf Ankündigungen, er wolle das für die Atomindustrie so vorteilhafte Atomgesetz wieder ändern.

Das rot-grüne Atomgesetz garantiert den deutschen Atomkraftwerken Betriebszeiten bis zu ihrem technisch-wirtschaftlichen Ende. Über eigene sicherheitstechnische Bedenken ging die Bundesregierung hierbei großzügig hinweg. Noch im Jahre 1999 führten die verantwortlichen Juristen des Bundesumweltministeriums in einem internen Rechtsgutachten den Nachweis, dass keines der deutschen Atomkraftwerke dem aktuellen "Stand von Wissenschaft und Technik" entspricht. Nach der geltenden Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts hätte dieses Gutachten zur unverzüglichen Stillegung der deutschen Atomkraftwerke führen müssen.

Statt dessen behaupten dieselben Spitzenbeamten des Umweltministeriums im neuen Atomgesetz - ohne weitere Begründung - ganz einfach das glatte Gegenteil: Die deutschen Atomkraftwerke entsprächen dem Stand von Wissenschaft und Technik. Das neue Atomgesetz stellt auch einen Versuch dar, die unmittelbaren Probleme der Atomindustrie mit ihrem Atommüll zu beseitigen: Der radioaktive Müll darf ganz einfach in neuen Mehrzweckhallen direkt neben den Atomkraftwerken gelagert werden, ohne ein Endlager nachweisen zu müssen. Und das aus den Wiederaufbereitungsanlagen in

Frankreich und Großbritannien zurückkehrende Plutonium darf in deutschen Atomkraftwerken "verbrannt" werden, obwohl das zu einem labileren Reaktorbetrieb führt.

Im Atomkonsens-Vertrag sicherte die Bundesregierung der Atomindustrie weiterhin zu, deren vielfältige Privilegien unangetastet zu lassen. Im Gegensatz zu anderen Energieträgern soll Uran auch weiterhin steuerbefreit bleiben, und im Gegensatz zu anderen risikobehafteten Unternehmungen wird die Atomindustrie auch weiterhin keine risikoadäquate Haftpflichtversicherung für ihre Anlagen nachweisen müssen. Die milliardenschweren Atomrückstellungen sollen den Atomkonzernen auch weiterhin als Möglichkeit der kostengünstigen Innenfinanzierung für den anhaltenden Expansionskurs zur Verfügung stehen. Obendrein sicherte die Bundesregierung (rechtswidrig) zu, künftig keine kostenaufwendigen sicherheitstechnischen Nachrüstungen vorzuschreiben.

Wurden mit dem "Atomkonsens" die Atomkraftwerksbetreiber wie RWE, E.ON, EnBW und HEW zufriedengestellt, so unterstützte diese Bundesregierung den Atomkraftwerkshersteller Siemens mit zahlreichen Hermesbürgschaften bei seinen Atomexporten ins Ausland. Derartige Staatsbürgschaften erhielt Siemens für die Nachrüstung eines slowenischen, eines argentinischen und eines litauischen Atomkraftwerks.

Selbst für den Neubau von zwei Atomkraftwerksblöcken in einer chinesischen Sonderwirtschaftszone gewährte Rot.Grün eine Hermes-Bürgschaft. Außerdem verzichtete die Bundesregierung darauf, gegen geplante EU-Kredite für den Fertigbau zweier Atomkraftwerke in der Ukraine zu stimmen. Während also im Inland der jahrzehntelange Weiterbetrieb von Atomkraftwerken abgesichert wurde, förderte Rot-Grün den Atomkraftwerksbau im Ausland.

Als dritten wesentlichen Baustein ihrer Atompolitik änderte die Bundesregierung 2001 die Strahlenschutzverordnung. Die neue Verordnung erlaubt die mengenmäßig unbegrenzte Freisetzung radioaktiver Abfälle in die Umwelt. Nach ihr wird künftig ein großer Teil des Schutts abgerissener Atommeiler auf der nächsten Mülldeponie landen können (Das sind ja schöne Perspektiven für den THTR ... - Red.). Eine Heraufsetzung der entsprechenden Grenzwerte macht es möglich. Weil dieser undeklarierte Atommüll keinerlei Kontrolle mehr unterliegt, können künftig radioaktive Substanzen selbst in Lebensmitteln wieder auftauchen, ohne dass es bemerkt werden wird. Die Gesellschaft für Strahlenschutz rechnet langfristig mit zigtausend Strahlentoten aufgrund der neuen Bestimmungen.

Die neue Strahlenschutzverordnung hat für die Bevölkerung den Strahlenschutz deutlich verschlechtert. Die zulässige jährliche Gesamtbelastung eines Normalbürgers wurde von zuvor 0,6 Millisievert auf ein Millisievert erhöht (Dosisgrenzwert). Rot-Grün erlaubt also fast eine Verdoppelung der Strahlenbelastung. Zudem werden Schwangere einer großen Gefahr ausgesetzt. Neuerdings dürfen sie im inneren Kontrollbereich von Reaktoren arbeiten. Und für die Kumpel im ehemaligen Uranbergbau der DDR in der Wismut-Region im Erzgebirge gelten auch weiterhin noch nicht einmal die Grenzwerte der gesamtdeutschen Strahlenschutzverordnung.

Die Fachebene des Bundesumweltministeriums hat Kritikern noch im April 2001 schriftlich bestätigt, dass die Strahlenschutzverordnung so nicht beschlossen werden dürfe. Dennoch trat sie vier Monate später in Kraft.

Von Henrik Paulitz. Der Autor ist Mitarbeiter der Internationalen Ärzte für die Verhütung eines Atomkrieges (IPPNW). Aus: "Junge Welt" vom 28. 8. 2002

 

INTERNATIONAL Greenpeace-Aktion gegen geplante THTR-Variante in Südafrika

Am 24. August haben zu Beginn des Weltumweltgipfels in Südafrika Greenpeace-Aktivisten aus neun verschiedenen Ländern eine Aktion gegen den geplanten Prototyp des Pebble Bed Modular Reactor (PBMR) - einer THTR-Variante - durchgeführt.

Die Umweltschützer bestiegen die Mauern von Südafrikas einzigstem Atomkraftwerk in Koeberg 30 km nördlich von Kapstadt und befestigten dort ein Transparent mit folgendem Text: "Nukes Out Of Afrika". Dieser Standort Koeberg ist auch für den geplanten PBMR vorgesehen. Greenpeace wollte mit dieser Aktion das Augenmerk der Öffentlichkeit auf die Gefährlichkeit dieser Reaktorlinie richten und forderte die Politiker auf, nicht mehr Geld für die Atomenergie zu verschwenden, sondern Alternativenergie zu fördern.

Wie der Informationsdienst "Nuclear Monitor" in seiner 572. Ausgabe am 30. 8. 2002 berichtete, sehen die Aussichten der Atomindustrie auf Errichtung eines PBMR mittlerweile wieder schlechter aus. Eine am 30. 7. von der südafrikanischen PBMR-Gesellschaft veröffentlichte Meldung besagt, dass eine Durchführbarkeitsstudie den Erfolg des geplanten Projektes und den Bau der laut "business plan" anvisierten 258 (!) Reaktoren innerhalb der nächsten 25 Jahre in Frage stellt. Exelon, der größte USA-Atomkonzern hat sich bereits aus dem PBMR-Entwicklungsprojekt zurückgezogen.

Wie wir erst jetzt erfahren haben, blockierten 13 niederländische Umweltschützer bereits am 21. April diesen Jahres den Eingang zu der internationalen HTR-Konferenz 2002 mit einhundert Kongressteilnehmern für eine Stunde.

Kontakt: Muna Lakhani at Earthlife Afrika, P.O. Box 11383, Johannesburg 2000, South Africa, Web:

 www.earthlife.org.za

 

Über den regionalen Tellerrand
25 Jahre BI "Kein Atommüll in Ahaus"

Aus Anlass von 25 Jahren Widerstand vor Ort möchte die BI Ahaus alle Umweltschützer am 3. November 2002 in die Stadthalle Ahaus einladen.

Programm: + 11 Uhr Jubiläumsfeier, musikalisch gestaltet vom DGB-Chor "Signale".

+ 12.30 Uhr Brunch im Foyer der Stadthalle, Musik Basta & Klaus der Geiger

+ 15 Uhr Kaffee und Kuchen; während der gesamten Veranstaltung Video- und Textdokumentationen sowie Kinderprogramm

+ 17 Uhr Fackelzug rund ums BZA (Bustransfer)

Kontakt: Tel.: 02561-961791; www.bi-ahaus.de

 


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