18. Mai 2016
Presseerklärung der Bürgerinitiative Umweltschutz Hamm
Auch noch nach 30 Jahren:
Neues zum THTR-Störfall
Dreißig Jahre nach Tschernobyl und dem wenige Tage später am 4. Mai 1986 bekanntgewordenen Störfall in dem Thorium Hochtemperaturreaktor (THTR) Hamm-Uentrop bestätigt ein Beitrag auf der Diskussionsseite von Wikipedia zum THTR die schlimmsten Befürchtungen der Atomkraftwerksgegner.
Was ist passiert?
Erst jetzt entdeckten wir auf der umfangreichen Wikipedia-Diskussionsseite den Hinweis von Dr. Hermann Schollmeyer vom 1. März 2015. Schollmeyer war als Fachinbetriebnahmeleiter der BBC AG Mannheim zuständig für die von dieser Firma produzierten Abschaltstäbe, sowie für die fünf Dampfturbinen einschliesslich der Mess- und Regeltechnik für den THTR in Hamm.
Im THTR blockierte am 4. Mai 1986 wieder einmal Kugelbruch den Reaktorbetrieb. Was dann passierte, beschreibt Schollmeyer auf Wikipedia in dem Abschnitt 34, Steuerstäbe/Absorberstäbe:
„Das überflüssige Ausblasen des Kugelbruchs, der Filter war schon bestellt (!), in die ‚Tschernobilwolke’ war eine eigenverantwortliche Entscheidung des damaligen Hauptinbetriebnehmers Dr. Daoud, die dieser gegen jede Warnung durchführte und wegen fehlender Fachkompetenz zu verheimlichen suchte.“ (1)
Hierzu stellen wir fest:
Der Betreiber wartete mit dem Abblasen nicht ab, bis die schon bestellten Filter eingetroffen waren. Man glaubte offenbar, die ausgeblasenen radioaktiven Isotope würden wegen der Tschernobylwolke nicht auffallen. Dr. Daoud als Beauftragter des Hauptinbetriebnehmers HRB (Hochtemperatur Reaktorbau GmbH) und Leiter des Anfahrbetriebs handelte eigenmächtig, was angesichts der Freisetzung radioaktiver Stoffe eine strafrechtliche Relevanz hat.
Der radioaktiv verseuchte Kugelbruch wurde also doch absichtlich in die Umgebung ausgeblasen und damit die Bevölkerung einer großen Gefahr ausgesetzt. Der Betreiber hat wissentlich gegen wesentliche atomrechtliche Auflagen verstoßen. Durch die Freisetzung radioaktiver Stoffe ist dieser Störfall auf der internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (INES) als Stufe 3 zu bezeichnen. Aus diesen neuen Erkenntnissen ergeben sich ebenfalls Fragen an die politisch Verantwortlichen und die Atomaufsicht im Wirtschaftsministerium NRW:
Seit wann hat die Atomaufsicht von diesem Sachverhalt gewusst? Warum hat sie ihn nicht öffentlich gemacht und strafrechtlich verfolgt?
Unserer Meinung nach haben sich die Behörden der Strafvereitelung schuldig gemacht.
Anmerkung:
Weitere Infos zum THTR-Störfall im Jahr 1986: http://www.reaktorpleite.de/thtr-rundbriefe-2012/43-sp-590/rundbriefe-2012/424-thtr-rundbrief-nr-139-juni-2012.html
Verantwortlich: Horst Blume, Schleusenweg 10, 59071 Hamm, Tel.: 02381-3041725
Homepage: www.reaktorpleite.de
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